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Förderung - Überblick - Anträge

Der Bundestag hat am 25. Februar 2000 das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verabschiedet. Die aktualisierte Fassung des EEG können Sie hier nachlesen.
Die Förderung bleibt staatlich garantiert, doch wurden mehrmals Korrekturen an den Fördersätzen vorgenommen. Als Ziel formuliet das EEG : "Der Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch soll spätestens 2020 mindestens 35% betragen.
2030 sollen es 50%, 2040 65% und 2050 80% sein."


Vergütungssätze für 2012

Vergütungssätze vor 2010

Erläuterungen und Antragsformulare
[ Quellen: www.bafa.de und www.erneuerbare-energien.de ]

Förderung von Solaranlagen (Photovoltaik)
Förderung von Solarkollektoranlagen (solarthermische Anlagen)
Förderung von Biomasseanlagen
Förderung von Wärmepumpen
Regenerativer Kombinationsbonus
   Weitere Informationen
Kreditanstalt für Wiederaufbau
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Regierung von Niederbayern
Regierung der Oberpfalz

Thomas Piller Maulendorf 3 94371 Rattenberg Tel: 09963-910620 Fax: 09963-910621 mobil: 0171-4253351 info@solar-piller.de