Förderung - Überblick - Anträge
Der Bundestag hat am 25. Februar 2000 das
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verabschiedet. Die aktualisierte Fassung des EEG können Sie
hier nachlesen.
Die Förderung bleibt staatlich garantiert, doch wurden mehrmals Korrekturen an den Fördersätzen vorgenommen.
Als Ziel formuliet das EEG : "Der Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch soll spätestens 2020 mindestens 35% betragen.
2030 sollen es 50%, 2040 65% und 2050 80% sein."
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Vergütungssätze für 2012
Vergütungssätze vor 2010
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